Ein Wechsel innerhalb desselben PKV-Anbieters lohnt sich nach § 204 VVG, wenn ein günstigerer Neutarif mit gleichen oder äquivalenten Leistungen angeboten wird und die vollständige Mitnahme der Alterungsrückstellung ohne neue Gesundheitsprüfung möglich ist.

Hintergrund

Der interne PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG ist der einzige Weg, die gesamten Alterungsrückstellungen (teilweise 50.000–200.000 € bei langjährigen Versicherten) zu erhalten und gleichzeitig einen günstigeren Tarif zu erhalten. Voraussetzung: gleichwertiger oder niedrigerer Leistungsumfang, ein Upgrade auf höherwertige Tarife ist zulässig, erfordert aber eine erneute Risikoprüfung für die Mehrleistungen. Die Einsparungen durch einen internen Wechsel können 100–300 € monatlich betragen, ohne Alterungsrückstellung zu verlieren. Viele PKV-Anbieter informieren Versicherte nicht proaktiv über günstigere eigene Tarife, aktives Nachfragen oder Beratung durch Ärzteversichert deckt verborgene Optimierungspotenziale auf.

Wann gilt das nicht?

Wer einen Tarif mit günstiger Kalkulation und langer Beitragsstabilität hat, sollte nicht aus kurzfristiger Beitragssenkung in weniger gut kalkulierte Tarife wechseln, die Folgekosten durch höhere Anpassungen können die kurzfristigen Ersparnisse überwiegen.

Interner PKV-Wechsel nach § 204 VVG ermöglicht Beitragsoptimierung ohne Verlust der Alterungsrückstellung. PKV-Unternehmen informieren nicht proaktiv, aktiv optimale Tarife anfragen oder durch Ärzteversichert analysieren lassen.

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