Eine Praxis-Erweiterung lohnt sich, wenn über mindestens 2 Quartale eine konsistente Überauslastung nachgewiesen werden kann, die Erweiterungsinvestition eine Amortisationszeit unter 5 Jahren hat und qualifiziertes Personal für den erweiterten Betrieb verfügbar ist.
Hintergrund
Praxis-Erweiterungen können verschiedene Formen annehmen: zusätzliche Behandlungsräume, zweiter Standort (Zweigpraxen nach § 24 Ärzte-ZV), Anstellung weiterer Ärzte oder Aufbau eines MVZ. Die Investitionskosten für einen zusätzlichen Behandlungsraum inklusive Ausstattung betragen 30.000–80.000 €. Die Umsatzsteigerung durch Erweiterung muss die Mehrkosten (Personal, Miete, Abschreibungen) überkompensieren. Zweitstandorte erfordern Genehmigung durch die KV und können Auswirkungen auf die Budgetverteilung haben. Praxisausfallversicherung und Berufshaftpflicht müssen auf den erweiterten Betrieb angepasst werden. Ärzteversichert empfiehlt, vor Erweiterungsentscheidungen eine vollständige Finanzierungsplanung mit Bankgespräch und Steuerberater durchzuführen.
Wann gilt das nicht?
In strukturschwachen Regionen mit sinkender Bevölkerung oder bei Überkapazitäten in der Fachgruppe ist Erweiterung riskant. Auch kurz vor geplantem Ruhestand oder Praxisabgabe lohnen sich Erweiterungsinvestitionen selten.
Praxis-Erweiterung lohnt sich bei nachgewiesener Dauerlast und Amortisationszeit unter 5 Jahren. Zweitstandort erfordert KV-Genehmigung; Versicherungsschutz (Berufshaftpflicht, Praxisausfallversicherung) anpassen.
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