Eine Praxis-Inventarversicherung lohnt sich für jede Arztpraxis, da Praxiseinrichtungen inklusive Medizintechnik Werte von 50.000–500.000 € oder mehr darstellen, die durch Einbruch, Feuer, Leitungswasser oder Sturm vernichtet werden können.

Hintergrund

Die Praxis-Inhaltsversicherung (auch Geschäftsinhaltsversicherung) deckt Schäden durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm/Hagel und Vandalismus. Versicherungssumme sollte dem Neuwert aller Praxisgegenstände entsprechen (Möbel, IT, Medizintechnik, Verbrauchsmaterial). Wichtig: Unterversicherungsklausel vermeiden, wenn der Versicherungswert zu niedrig angesetzt ist, wird im Schadensfall nur anteilig erstattet. Ergänzend empfiehlt sich eine Maschinenbruchversicherung für hochwertige Medizintechnik (Ultraschall, EKG, Labor). Die Prämie beträgt typischerweise 0,5–1,5 % der Versicherungssumme jährlich. Ärzteversichert empfiehlt, das Praxis-Inventar jährlich neu zu bewerten und die Versicherungssumme an Neuanschaffungen anzupassen.

Wann gilt das nicht?

Praxen in gemieteten Räumen sollten prüfen, ob der Vermieter bereits Schutz über eine Gebäudeversicherung bietet, diese deckt aber in der Regel nur das Gebäude selbst, nicht das Praxisinventar des Mieters.

Praxis-Inventarversicherung für jede Arztpraxis unverzichtbar: Neuwert-Versicherung für Medizintechnik und Einrichtung, Unterversicherung vermeiden. Jährliche Anpassung der Versicherungssumme bei Neuanschaffungen.

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