Praxis-Nachfolgeplanung lohnt sich ab dem 55. Lebensjahr, da die Suche nach einem geeigneten Nachfolger in vielen Regionen und Fachrichtungen 2–5 Jahre dauert und Praxis-Wertoptimierung (Patientenstamm, Ausstattung, Digitalisierung) Zeit benötigt.
Hintergrund
Die Nachfolgeplanung umfasst: Praxisbewertung (Goodwill + materieller Wert), Nachfolgersuche (KV-Nachfolgebörsen, Stellenausschreibungen, ärztliche Netzwerke), steuerliche Gestaltung des Verkaufserlöses (Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG bis 45.000 €, ermäßigter Steuersatz für Veräußerungsgewinne), Übergabekonzept und Einarbeitung des Nachfolgers. In unterversorgten Gebieten können KV und Kommunen Übernahmeprämien oder Investitionszuschüsse anbieten. Wichtig: Kassenarztzulassung kann nicht frei übertragen werden, sie läuft über den Zulassungsausschuss der KV. Ärzteversichert empfiehlt, die Praxisabgabe in das Gesamtkonzept der Altersvorsorge und Vermögensplanung zu integrieren.
Wann gilt das nicht?
Wer die Praxis an einen Angestellten oder MVZ abgeben möchte, hat andere Strukturierungsmöglichkeiten, hier ist ein spezialisierter Rechtsanwalt für Vertragsarztrecht unerlässlich.
Praxis-Nachfolgeplanung ab 55 Jahren starten: Nachfolgersuche dauert 2–5 Jahre. Steuerliche Freibeträge nach § 16 EStG nutzen und Kassenarztzulassungs-Übertragung über den KV-Zulassungsausschuss einplanen.
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