Eine Praxisabgabe lohnt sich wirtschaftlich am meisten, wenn der Praxiswert durch soliden Patientenstamm, aktuelle Geräteausstattung und Digitalisierung maximal ist, das ist typischerweise zwischen dem 60. und 67. Lebensjahr der Fall, wenn der Arzt noch aktiv tätig, aber nah am Ruhestand ist.
Hintergrund
Der optimale Abgabezeitpunkt hängt von mehreren Faktoren ab: Praxiswert (Goodwill und materieller Wert), steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 16 EStG Veräußerungsgewinn-Ermäßigung, § 34 EStG Fünftelregelung), Renteneintrittsalter und Versorgungswerk-Rente. Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG (45.000 € einmalig, ab 55. Lebensjahr oder dauerhafter Berufsunfähigkeit) sollte genutzt werden. Abgabe an MVZ oder Kooperationspartner ist steuerlich und rechtlich anders zu strukturieren als der klassische Verkauf. Ärzteversichert empfiehlt, 5–7 Jahre vor der geplanten Abgabe mit der strukturierten Planung zu beginnen und alle Versicherungsverträge auf die Nachphase anzupassen.
Wann gilt das nicht?
Eine erzwungene Praxisabgabe durch Krankheit oder Berufsunfähigkeit ist keine freiwillige Entscheidung, hier ist die BU-Versicherung der entscheidende Schutz. In diesem Fall gelten andere steuerliche und versicherungsrechtliche Regelungen.
Praxisabgabe zwischen 60 und 67 Jahren ist wirtschaftlich meist optimal. Freibetrag nach § 16 EStG ab 55. Lebensjahr nutzen; 5–7 Jahre Vorlauf für optimale Wertoptimierung und Nachfolgersuche einplanen.
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