Eine Praxisausfallversicherung lohnt sich für jeden niedergelassenen Arzt, da laufende Fixkosten (Miete, Personalkosten, Kredite) auch während einer Praxisunterbrechung durch Krankheit, Sachschäden oder Schlüsselkraft-Ausfall weiterlaufen, der tägliche Deckungsbedarf liegt typischerweise bei 2.000–10.000 €.
Hintergrund
Die Praxisausfallversicherung (auch Betriebsunterbrechungsversicherung für Ärzte) schließt die Lücke zwischen der persönlichen BU-Versicherung (die den privaten Lebensunterhalt sichert) und den laufenden Praxiskosten. Sie zahlt bei: Erkrankung des Praxisinhabers über die Karenzzeit hinaus, Schäden an der Praxiseinrichtung (Feuer, Wasser), Ausfall einer unentbehrlichen Schlüsselkraft (leitende MFA) oder behördlichen Schließungsanordnungen. Die Versicherungssumme sollte auf Basis der monatlichen Fixkosten (Miete, Personal, Kreditraten) berechnet werden. Ärzteversichert empfiehlt, Praxisausfallversicherung, Berufshaftpflicht und BU gemeinsam zu analysieren, um Deckungslücken zwischen den Versicherungen zu schließen.
Wann gilt das nicht?
Praxen mit sehr niedrigen Fixkosten (z. B. reine Privatpraxen ohne langfristige Mietverträge und ohne festem Personal) haben einen geringeren Absicherungsbedarf. Angestellte Klinikärzte haben keinen Praxisausfall-Bedarf.
Praxisausfallversicherung für jeden niedergelassenen Arzt unverzichtbar: Fixkosten laufen auch bei Praxisschließung weiter. Versicherungssumme auf Basis monatlicher Fixkosten berechnen; mit BU und Berufshaftpflicht abstimmen.
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