Eine Praxisfinanzierung lohnt sich für Ärzte bei Neugründung und Praxisübernahme, wenn der Investitionsbedarf (100.000–500.000 €) durch ein gut strukturiertes Bankdarlehen mit Tilgung aus laufenden KV-Honoraren finanziert werden kann.

Hintergrund

Arztpraxis-Finanzierungen haben eine besondere Bonität: Ärzte gelten bei Banken als Kreditnehmer mit niedrigem Ausfallrisiko, da KV-Honorare stabile Einkünfte sichern. Typische Finanzierungskonditionen: 5–20 Jahre Laufzeit, tilgungsfreie Anlaufzeit von 1–2 Jahren, Zinsen abhängig von Marktlage und Praxisart. KfW-Programme für freie Berufe (z. B. ERP-Kapital für Gründung) bieten günstige Zinssätze und lange Laufzeiten. Eigenkapital von mindestens 20 % des Investitionsvolumens ist empfehlenswert. Die Tilgungsrate sollte nicht mehr als 30–40 % des prognostizierten monatlichen Praxisgewinns betragen. Ärzteversichert empfiehlt, die Praxisfinanzierung mit einem auf Ärzte spezialisierten Finanzberater zu strukturieren und Versicherungsschutz (Praxisausfallversicherung, Risikolebensversicherung zur Kreditabsicherung) einzuplanen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit ausreichend Eigenkapital für die vollständige Praxisfinanzierung sollten die Opportunitätskosten des eingesetzten Kapitals gegenüber einem günstigen Bankdarlehen abwägen, bei niedrigen Zinsen kann Fremdfinanzierung günstiger sein als Eigenkapitaleinsatz.

Praxisfinanzierung für Neugründung und Übernahme durch arztfreundliche Bankkonditionen möglich: 20 % Eigenkapital, tilgungsfreie Anlaufzeit, KfW-Programme nutzen. Risikolebensversicherung zur Kreditabsicherung abschließen.

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