Eine Optimierung der Privatabrechnung lohnt sich immer dann, wenn Ärzte routinemäßig nur den 1,8-fachen GOÄ-Faktor ansetzen, obwohl bei begründetem Aufwand bis zum 3,5-fachen Satz berechenbar ist, oder wenn regelmäßig abrechenbare Ziffern schlicht vergessen werden. Studien zeigen, dass Praxen durch professionelle Abrechnungsberatung 10 bis 25 Prozent mehr Honorar erzielen können.

Hintergrund

Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) gibt Regelhöchstsätze vor, die bei überdurchschnittlichem Aufwand oder besonderer Schwierigkeit überschritten werden dürfen. Viele Ärzte verzichten aus Zeitdruck auf individuelle Steigerungsbegründungen. Zudem existieren für digitale Leistungen, Präventionsberatung oder besondere technische Verfahren eigenständige Ziffern, die konsequent genutzt werden sollten. Ärzteversichert empfiehlt ein jährliches Abrechnungsaudit durch einen spezialisierten Berater.

Wann gilt das nicht?

Bei einer reinen Kassenarztpraxis ohne Privatpatientenanteile sind GOÄ-Optimierungen naturgemäß nicht anwendbar. Auch wenn Patienten überwiegend beihilfeberechtigt oder bei kostensensiblen Tarifen versichert sind, sollte die Begründungstiefe sorgfältig abgewogen werden.

Privatabrechnung-Optimierung lohnt sich, wenn GOÄ-Faktoren unter dem zulässigen Rahmen bleiben oder abrechenbare Leistungen systematisch übergangen werden. Bereits ein professionelles Abrechnungsaudit kann den Jahresumsatz deutlich steigern.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →