Privatliquidation lohnt sich für Ärzte, wenn ein nennenswerter Anteil an Privatpatienten oder Selbstzahlern behandelt wird und die Vergütung nach GOÄ durch eigene Rechnungsstellung maximiert werden soll. Besonders im Krankenhaus können Leitende Ärzte mit eigenem Liquidationsrecht erheblich höhere Honorare erzielen als über die Klinikvergütung allein.
Hintergrund
Das Liquidationsrecht ist im Chefarztvertrag festgelegt und ermöglicht die gesonderte Berechnung wahlärztlicher Leistungen direkt beim Patienten. Dabei können die GOÄ-Faktoren individuell begründet und bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Niedergelassene Ärzte liquidieren ohnehin selbst; für Krankenhausärzte ist das Liquidationsrecht ein wichtiger Vertragsbestandteil. Ärzteversichert empfiehlt, Liquidationsrechte im Vertrag klar zu regeln und durch professionelle Abrechnungsdienste zu optimieren.
Wann gilt das nicht?
Wer ausschließlich GKV-Patienten behandelt, hat keinen Spielraum für Privatliquidation nach GOÄ. Auch bei Verweigerung durch Patienten oder fehlender Wahlleistungsvereinbarung im Krankenhaus entfällt die Grundlage.
Privatliquidation lohnt sich für Ärzte mit Privatpatientenanteil oder eigenem Liquidationsrecht im Krankenhaus. Durch GOÄ-konforme Abrechnung mit begründeten Steigerungsfaktoren kann das Honorar signifikant erhöht werden.
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