Prophylaxe-Abrechnung lohnt sich für Zahnärzte, wenn ein relevanter Anteil an Privatpatienten und Selbstzahlern behandelt wird und die GOZ-Ziffern für professionelle Zahnreinigung, Recall-Management und Parodontitis-Prophylaxe konsequent eingesetzt werden. Eine gut strukturierte Prophylaxeabteilung kann bis zu 30 Prozent des Praxisumsatzes beisteuern.

Hintergrund

Die GOZ erlaubt für Prophylaxeleistungen eigene Zifferngruppen, die bei Privatpatienten direkt liquidiert werden. GKV-Patienten haben seit 2021 Anspruch auf eine jährliche professionelle Zahnreinigung als GKV-Leistung, die Abrechnung erfolgt hier über die BEMA. Für Selbstzahler können Mehrleistungen wie Air-Flow-Behandlung oder Bleaching gesondert nach GOZ berechnet werden. Ärzteversichert weist darauf hin, dass die korrekte Abgrenzung zwischen BEMA- und GOZ-Leistungen rechtssicher dokumentiert sein muss.

Wann gilt das nicht?

In Praxen mit einem sehr hohen GKV-Anteil ohne Selbstzahleroptionen ist das GOZ-Abrechnungspotenzial bei Prophylaxe begrenzt. Auch wenn keine spezialisierte Prophylaxeassistenz vorhanden ist, fehlt oft die Grundlage für effiziente Umsetzung.

Prophylaxe-Abrechnung lohnt sich für Zahnärzte mit hohem Privatpatienten- und Selbstzahleranteil. Durch konsequente GOZ-Nutzung und ein strukturiertes Recallsystem kann ein wesentlicher Teil des Praxisumsatzes generiert werden.

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