Eine spezialisierte Psychiatrie-Berufshaftpflicht lohnt sich für Fachärzte für Psychiatrie, Neurologie und Psychosomatik, da diese Disziplinen besondere Haftungsrisiken aufweisen, die viele Standardtarife ausschließen oder nur unzureichend abdecken, etwa Schäden durch Fremdgefährdung, Suizid oder Fehleinschätzung der Behandlungsfähigkeit.

Hintergrund

Psychiatrische Behandlung birgt ein erhöhtes Haftungsrisiko: Patienten mit schweren psychischen Erkrankungen können sich selbst oder anderen schaden, und der behandelnde Arzt muss nachweisen, dass er die erforderliche Sorgfalt angewendet hat. Versicherungssummen von mindestens drei bis fünf Millionen Euro je Schadensfall sind in der Psychiatrie empfehlenswert. Viele Standardtarife für Allgemeinmediziner schließen psychiatrisch-psychotherapeutische Tätigkeiten aus. Ärzteversichert vergleicht Fachhaftpflichttarife und findet den passenden Schutz für psychiatrisch tätige Ärzte.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die psychiatrische Leistungen nur gelegentlich und als Nebenleistung erbringen, sind oft über eine erweiterte Allgemeinhaftpflicht ausreichend abgesichert. Der genaue Tätigkeitsumfang muss dem Versicherer aber transparent gemeldet werden.

Eine Psychiatrie-Berufshaftpflicht lohnt sich für Fachärzte, die regelmäßig psychiatrisch tätig sind. Standard-Berufshaftpflichten decken psychiatrische Spezialrisiken oft nicht ausreichend ab.

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