QM-Systeme lohnen sich in jeder Arztpraxis, da sie seit 2010 für alle Vertragsarztpraxen nach §135a SGB V gesetzlich vorgeschrieben sind und durch strukturierte Abläufe nachweislich Behandlungsfehler, Wartezeiten und Prozesskosten reduzieren. Praxen mit zertifiziertem QM berichten von einer spürbaren Entlastung des Praxisteams.
Hintergrund
Das QM-System muss regelmäßig gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachgewiesen werden. Gängige Systeme sind QEP (Qualität und Entwicklung in Praxen), EPA oder DIN EN ISO 9001. Für kleine Praxen reichen vereinfachte QEP-Lösungen; für größere MVZ oder Gemeinschaftspraxen bieten ISO-zertifizierte Systeme einen höheren Professionalisierungsgrad. Haftungsrelevant ist: Ein dokumentiertes QM kann im Schadensfall nachweisen, dass Sorgfaltspflichten erfüllt wurden. Ärzteversichert empfiehlt, QM und Berufshaftpflicht gemeinsam zu überprüfen.
Wann gilt das nicht?
Reine Privatarztpraxen ohne Kassenzulassung sind gesetzlich nicht zur QM-Einführung verpflichtet, können jedoch freiwillig zertifizieren, ein Qualitätsmerkmal gegenüber Patienten.
QM-Systeme sind für Vertragsarztpraxen gesetzlich Pflicht und lohnen sich zusätzlich durch nachweisliche Prozessoptimierung und Fehlerreduktion. Auch haftungsrechtlich kann ein dokumentiertes QM von Vorteil sein.
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