Eine Quartalsbericht-Analyse lohnt sich für jeden Vertragsarzt, da sie frühzeitig Honorarabweichungen, unausgeschöpfte Abrechnungspotenziale und drohende Wirtschaftlichkeitsprüfungsrisiken sichtbar macht. Praxen, die ihre Abrechnungsquotienten nicht regelmäßig kontrollieren, riskieren Rückforderungen durch die Kassenärztliche Vereinigung.

Hintergrund

Die Kassenärztliche Vereinigung vergleicht vierteljährlich die abgerechneten Leistungen eines Arztes mit dem Fachgruppendurchschnitt. Überschreiten einzelne Ziffern die Toleranzgrenzen, kann eine Wirtschaftlichkeitsprüfung eingeleitet werden. Eine regelmäßige Analyse des Quartalsberichts zeigt, welche Ziffern besonders exponiiert sind und wo Dokumentation verbessert werden muss. Ärzteversichert empfiehlt, die Quartalsbericht-Analyse mit einem auf Arztpraxen spezialisierten Steuerberater oder Abrechnungsberater durchzuführen.

Wann gilt das nicht?

Für reine Privatarztpraxen ohne GKV-Zulassung entfällt die KV-Abrechnungsprüfung. Auch Klinikärzte ohne eigene Kassenzulassung müssen keine Quartalsberichte analysieren.

Eine Quartalsbericht-Analyse lohnt sich für alle Vertragsärzte, um Wirtschaftlichkeitsrisiken frühzeitig zu erkennen und Abrechnungspotenziale vollständig auszuschöpfen. Regelmäßige Kontrolle schützt vor Rückforderungen der KV.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →