Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich für Ärzte, da rechtliche Auseinandersetzungen in Bereichen wie Arbeitsrecht, Praxisvertrag, Kassenzulassung oder Kooperationsrecht Anwalts- und Gerichtskosten von mehreren tausend bis zehntausend Euro verursachen können. Ärzte als Arbeitgeber und Freiberufler sind besonders häufig in rechtliche Konflikte involviert.

Hintergrund

Ärzte benötigen typischerweise einen kombinierten Rechtsschutz, der sowohl private als auch berufliche Streitigkeiten abdeckt. Wichtige Bausteine sind Arbeitsrechtsschutz (z. B. Kündigung von Praxispersonal), Vertragsrechtsschutz (z. B. Lieferantenstreitigkeiten), Verwaltungsrechtsschutz (z. B. Kassenzulassung, Approbation) und Strafrechtsschutz. Letzterer ist für Ärzte besonders relevant, da strafrechtliche Vorwürfe bei Behandlungsfehlern eigenständige Anwaltskosten erzeugen. Ärzteversichert vergleicht Tarife mit ärztlich relevantem Leistungsumfang.

Wann gilt das nicht?

Wer als angestellter Klinikarzt tätig ist und keine eigene Praxis betreibt, benötigt keinen umfassenden gewerblichen Rechtsschutz. Auch bei einem bereits bestehenden Fachanwalt-Mandat auf Dauerbasis kann eine separate Versicherung entbehrlich sein.

Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich für Ärzte, da berufliche und praxisbezogene Rechtsstreitigkeiten erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten verursachen können. Besonders relevant sind Arbeitsrechts-, Verwaltungsrechts- und Strafrechtsschutzbausteine.

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