Regress-Vermeidung lohnt sich für jeden Vertragsarzt, da Rückforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung bei festgestellter Unwirtschaftlichkeit oder Falschabrechnung schnell fünfstellige Beträge erreichen können und rückwirkend für mehrere Quartale geltend gemacht werden. Gezielte Präventionsmaßnahmen sind deutlich kostengünstiger als die nachträgliche Abwehr von Regressforderungen.
Hintergrund
Wirtschaftlichkeitsprüfungen der KV betreffen Ärzte, deren Abrechnungsvolumen bestimmte Fachgruppendurchschnittswerte signifikant überschreitet. Regresse entstehen auch durch verordnete Arzneimittel oder Hilfsmittel, die über dem Budget liegen. Wichtige Instrumente zur Regressvermeidung sind die regelmäßige Auswertung der Quartalsdaten, Verordnungsmanagement und lückenlose Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit. Ärzteversichert empfiehlt, bei drohenden Regressverfahren frühzeitig Fachanwälte für Arztrecht einzuschalten.
Wann gilt das nicht?
Privatärzte ohne GKV-Zulassung sind von KV-Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht betroffen. Auch Ärzte mit sehr geringem GKV-Patientenanteil haben ein geringes Regressrisiko.
Regress-Vermeidung lohnt sich für jeden Vertragsarzt, da KV-Regressforderungen erhebliche finanzielle Folgen haben können. Konsequentes Abrechnungsmonitoring und Dokumentation sind die wirksamsten Präventionsmaßnahmen.
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