Reinraumtechnik lohnt sich in Arztpraxen, die ambulante Operationen, Implantologien, Labortätigkeiten oder sterile Aufbereitungen durchführen, da kontrollierte Luftqualität und Partikelzählwerte Infektionsrisiken für Patienten minimieren und gesetzliche Hygienevorschriften nach RKI-Richtlinien erfüllen. In diesen Bereichen ist Reinraumtechnik keine Option, sondern Pflicht.

Hintergrund

Die RKI-Empfehlungen und das KRINKO-Regelwerk definieren hygienische Mindeststandards für verschiedene Eingriffsbereiche. Ambulante OP-Räume müssen mindestens die Reinraumklasse ISO 7 oder besser erfüllen. Die Investitionskosten für Reinraumlösungen liegen je nach Raumgröße und Klasse zwischen 20.000 und 150.000 Euro. Rechtlich haftet der Praxisinhaber für Hygieneversagen; eine entsprechende Betriebshaftpflicht sollte Hygienerisiken einschließen. Ärzteversichert überprüft, ob die bestehende Berufshaftpflicht solche Risiken ausreichend abdeckt.

Wann gilt das nicht?

Reine Sprechstundenpraxen ohne invasive Eingriffe benötigen keine Reinraumtechnik. Standardmäßige Hygienevorschriften nach Infektionsschutzgesetz sind hier ausreichend.

Reinraumtechnik lohnt sich für Praxen mit sterilen Eingriffen oder Laborbetrieb. Sie reduziert Infektionsrisiken, erfüllt gesetzliche Hygieneanforderungen und schützt vor haftungsrelevanten Versäumnissen.

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