Eine Rentenberechnung lohnt sich für Ärzte spätestens ab dem 45. Lebensjahr, da zu diesem Zeitpunkt noch ausreichend Zeit bleibt, erkannte Versorgungslücken durch ergänzende Altersvorsorge zu schließen. Wer nur auf das Versorgungswerk vertraut, ohne dessen Hochrechnung zu kennen, riskiert eine böse Überraschung im Ruhestand.

Hintergrund

Die erwartete Versorgungswerksrente lässt sich aus dem jährlichen Renteninformationsschreiben des zuständigen Versorgungswerks entnehmen. Diese Hochrechnung basiert auf dem aktuellen Beitragsniveau und dem prognostizierten Rentenpunkt. Für Ärzte mit unterbrochenem Beitragsverlauf, etwa durch Elternzeit, Auslandsstipendien oder Facharztwechsel, kann die tatsächliche Rente erheblich unter der Erwartung liegen. Ärzteversichert erstellt auf Wunsch eine individuelle Rentenanalyse inklusive Versorgungslückenberechnung.

Wann gilt das nicht?

Sehr junge Ärzte in der Weiterbildung müssen noch keine detaillierte Rentenberechnung vornehmen. Hier genügt es, den Beitrag zum Versorgungswerk korrekt zu zahlen und eine grobe Planung aufzustellen.

Eine Rentenberechnung lohnt sich für Ärzte ab dem 45. Lebensjahr, um Versorgungslücken rechtzeitig zu erkennen. Nur wer seinen Bedarf kennt, kann gezielt mit privater Altersvorsorge gegensteuern.

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