Eine Riester-Rente lohnt sich für die meisten Ärzte nicht, da sie als Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke grundsätzlich nicht zur staatlich geförderten Zielgruppe der Riester-Förderung gehören. Nur Ärzte, die aufgrund besonderer Umstände (z. B. Anstellung ohne Befreiung von der GRV) in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können Riester-Förderung beanspruchen.
Hintergrund
Riester-Förderung setzt die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung voraus. Niedergelassene Ärzte und Klinikärzte, die sich von der GRV befreit haben, sind nicht förderberechtigt. Als Alternativen bieten sich für Ärzte die Rürup-Rente (Basisrente), private Rentenversicherungen oder die Kapitalanlage im Rahmen eines diversifizierten Portfolios an. Ärzteversichert empfiehlt, vorhandene Riester-Verträge aus Zeiten vor der Approbation oder Befreiung auf Überführbarkeit in andere Vorsorgeformen zu prüfen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte im Angestelltenverhältnis, die die Befreiung von der GRV nicht beantragt haben, sind rentenversicherungspflichtig und damit riesterförderberechtigt. Hier kann Riester bei hoher Kinderzahl durchaus sinnvoll sein.
Eine Riester-Rente lohnt sich für die meisten Ärzte nicht, da sie als Versorgungswerks-Mitglieder nicht förderberechtigt sind. Rürup-Rente oder private Rentenversicherung sind für Ärzte meist die besseren Alternativen.
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