Eine Risikolebensversicherung lohnt sich für Ärzte, sobald familiäre Verpflichtungen, ein laufender Praxiskredit oder Geschäftspartner vorhanden sind, da im Todesfall erhebliche finanzielle Lücken entstehen können. Eine Praxisfinanzierung über 500.000 Euro ohne Risikolebensversicherung ist für die Familie und Mitgesellschafter existenzbedrohend.
Hintergrund
Der Praxisinhaber ist oft alleiniger Einkommensträger; fällt er durch Tod aus, steht die Familie ohne Einkommen und die Praxis vor einem Liquiditätsproblem. Eine Risikolebensversicherung ist die kostengünstigste Form der Hinterbliebenenabsicherung: Junge gesunde Ärzte zahlen für 500.000 Euro Todesfallleistung über 20 Jahre oft nur 30 bis 80 Euro monatlich. Für Gemeinschaftspraxen empfiehlt sich eine überkreuzte Risikolebensversicherung, bei der jeder Partner den anderen als Bezugsberechtigten einsetzt. Ärzteversichert vergleicht Tarife und achtet auf arztspezifische Ausschlüsse.
Wann gilt das nicht?
Ärzte ohne Dependents, ohne Schulden und mit ausreichend Vermögen benötigen keine Risikolebensversicherung. Auch wer durch andere Maßnahmen, etwa eine Liquiditätsreserve oder umfangreiches Betriebsvermögen, ausreichend abgesichert ist, kann darauf verzichten.
Eine Risikolebensversicherung lohnt sich für Ärzte mit Familie, Praxiskredit oder Geschäftspartnern. Sie ist kostengünstig und schützt Hinterbliebene sowie Kreditgeber vor dem finanziellen Worst Case.
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