Eine Rückrufkostenversicherung lohnt sich für Arztpraxen, die Medizinprodukte herstellen, vertreiben oder weiterverkaufen, da ein notwendiger Produktrückruf Kommunikationskosten, Lagerkosten und Schadensersatzansprüche verursacht, die schnell in den sechsstelligen Bereich steigen. Die Berufshaftpflicht deckt diese Kosten in der Regel nicht ab.
Hintergrund
Praxen, die Eigenrezepturen, Medizinprodukte oder Healthcare-Konsumgüter vertreiben, tragen das volle Produkthaftungsrisiko nach ProdHaftG. Bei einem Rückruf müssen betroffene Kunden identifiziert, informiert und das Produkt zurückgenommen werden. Rückrufkostenversicherungen übernehmen diese Kosten und schließen damit eine wichtige Lücke im Versicherungsschutz. Für zahntechnische Labore oder Praxen mit individuellen Produkten ist sie besonders relevant. Ärzteversichert prüft, ob eine bestehende Produkthaftpflicht Rückrufkosten einschließt oder ob ein separater Baustein benötigt wird.
Wann gilt das nicht?
Reine Dienstleistungspraxen ohne jegliche Produktabgabe benötigen keine Rückrufkostenversicherung. Auch Praxen, die ausschließlich zertifizierte Fremdprodukte verwenden, ohne eigene Produkte herzustellen, tragen ein geringeres Rückrufrisiko.
Eine Rückrufkostenversicherung lohnt sich für Praxen, die Produkte herstellen oder vertreiben. Ohne sie bleiben die erheblichen Kosten eines Rückrufs unversichert, da die Berufshaftpflicht diese Kosten nicht übernimmt.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →