Eine rückwirkende BU-Anerkennung lohnt sich, wenn ärztlich nachgewiesen werden kann, dass Berufsunfähigkeit bereits zu einem früheren Zeitpunkt als dem Anerkennungsdatum vorgelegen hat und dadurch erhebliche Rentennachzahlungen für die Vergangenheit eingefordert werden können. Je länger die Lücke, desto höher die potenzielle Nachzahlung.
Hintergrund
Versicherer erkennen Berufsunfähigkeit in der Regel ab dem Zeitpunkt an, zu dem sie den Antrag erhalten. Jedoch kann rückwirkend argumentiert werden, wenn Krankenakten, Atteste und ärztliche Gutachten belegen, dass die Leistungsminderung von mehr als 50 Prozent bereits früher eingetreten ist. Dies erfordert eine sorgfältige Dokumentation und häufig die Unterstützung durch spezialisierte BU-Rechtsanwälte oder -gutachter. Ärzteversichert kennt die typischen Fallstricke bei BU-Leistungsanträgen und begleitet Ärzte durch den Anerkennungsprozess.
Wann gilt das nicht?
Wenn die Berufsunfähigkeit tatsächlich erst zum Antragsstellungszeitpunkt eingetreten ist, gibt es keine Grundlage für eine Rückwirkung. Auch bei unvollständiger Aktenlage ist eine rückwirkende Anerkennung kaum durchsetzbar.
Eine rückwirkende BU-Anerkennung lohnt sich, wenn dokumentierbar ist, dass Berufsunfähigkeit bereits früher vorlag. Rentennachzahlungen können erhebliche Summen erreichen und sind rechtlich einzufordern.
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