Eine Rürup-Rente (Basisrente) lohnt sich für Ärzte mit einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent oder höher, da Beiträge bis zu einer Höchstgrenze (2026: ca. 29.344 Euro für Alleinstehende) als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig sind und die Steuerstundung einen erheblichen Renditeeffekt erzielt. Selbstständige Ärzte profitieren besonders, da kein Arbeitgeberanteil in ein Versorgungswerk fließt.
Hintergrund
Die Rürup-Rente ist für Selbstständige konzipiert, die nicht in die GRV einzahlen. Eingezahlte Beträge werden 2026 zu 100 Prozent als Sonderausgaben anerkannt. Im Rentenalter werden die Leistungen nachgelagert besteuert, bei dann meist niedrigerem Steuersatz. Das Kapital ist nicht beleihbar oder übertragbar, bietet aber Pfändungsschutz. Fondgebundene Rürup-Varianten ermöglichen Renditechancen durch Aktienanlagen. Ärzteversichert analysiert, ob eine Rürup-Rente für das individuelle Steuerprofil des Arztes sinnvoll ist.
Wann gilt das nicht?
Bei niedrigem Grenzsteuersatz, etwa in Weiterbildungsjahren mit geringem Einkommen, ist der Steuervorteil gering und andere Anlageformen sind flexibler. Auch die Unflexibilität der Rürup-Rente (keine Kapitalauszahlung) ist ein Nachteil bei Liquiditätsbedarf.
Eine Rürup-Rente lohnt sich für Ärzte mit hohem Steuersatz, da der volle Sonderausgabenabzug einen erheblichen Steuervorteil schafft. Entscheidend sind Steuerprofil, Rentenhorizont und Produktkosten.
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