Ein ruhender PKV-Vertrag lohnt sich, wenn ein Arzt vorübergehend durch Elternzeit, Auslandsaufenthalt oder Pflichtversicherung in die GKV wechselt, aber die über Jahre aufgebauten Altersrückstellungen und den günstigen Tarif erhalten möchte. Ein Vertragsabschluss wäre später teurer und mit erneuter Gesundheitsprüfung verbunden.

Hintergrund

PKV-Tarife beinhalten Altersrückstellungen, die mit zunehmendem Alter die steigenden Prämien ausgleichen. Kündigt ein Arzt seine PKV, verfallen diese Rückstellungen oder werden nur eingeschränkt mitgenommen. Durch Ruhestellung des Vertrages bleibt der Tarif mit allen Rückstellungen erhalten; der Versicherte zahlt nur einen reduzierten Ruhebeitrag oder gar nichts, je nach Tarif. Bei Rückkehr in die PKV-Pflichtigkeit wird der alte Tarif reaktiviert. Ärzteversichert berät, welche Ruhestellungsoptionen der jeweilige PKV-Anbieter anbietet.

Wann gilt das nicht?

Wer dauerhaft in der GKV verbleibt oder keine Absicht hat, in die PKV zurückzukehren, sollte den ruhenden Vertrag kritisch prüfen, die Ruhestellungsbeiträge können über die Jahre erheblich sein.

Ein ruhender PKV-Vertrag lohnt sich bei vorübergehenden Phasen ohne PKV-Pflicht, um Altersrückstellungen und Tarifschutz zu erhalten. Langfristig vermeidet er eine teurere Neuversicherung mit erneuter Gesundheitsprüfung.

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