Eine Sachversicherung lohnt sich für jede Arztpraxis, da das Praxisinventar, medizinische Geräte und EDV-Anlagen bei Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser- oder Sturmschäden erhebliche Wiederbeschaffungskosten verursachen. Ohne Sachversicherung trägt der Praxisinhaber diese Kosten vollständig selbst.
Hintergrund
Die Praxisinhaltsversicherung ist das Kernprodukt der Sachversicherung für Arztpraxen. Sie deckt das gesamte Inventar inklusive Medizintechnik, EDV und Büroausstattung auf Neuwertbasis ab. Ergänzungen wie Elektronikversicherung für empfindliche Geräte, Glasbruchversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung bei längerem Ausfall vervollständigen den Schutz. Medizingeräte mit hohen Einzelwerten (z. B. Ultraschallgeräte, CT, MRT) sollten gesondert versichert werden. Ärzteversichert prüft Deckungssummen und schließt typische Unterversicherungslücken.
Wann gilt das nicht?
Praxen in gemieteten Räumen, bei denen der Vermieter Gebäudeschäden versichert, benötigen die Sachversicherung nur für das Praxisinventar, nicht für die Bausubstanz. Dennoch ist eine lückenlose Inhaltsversicherung unverzichtbar.
Eine Sachversicherung lohnt sich für jede Arztpraxis als grundlegender Schutz von Inventar und Medizintechnik. Unterversicherung ist ein häufiges Problem, Ärzteversichert prüft Deckungssummen und schließt Lücken.
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