Steueroptimierte Schenkungen lohnen sich für Ärzte mit wachsendem Vermögen, wenn durch regelmäßige Nutzung der Schenkungsteuerfreibeträge Vermögen steuerfrei an Kinder oder andere Angehörige übertragen wird und so die spätere Erbschaftsteuerbelastung reduziert wird. Pro Kind können alle 10 Jahre 400.000 Euro steuerfrei übertragen werden.

Hintergrund

Die Schenkungsteuer gilt die gleichen Freibeträge wie die Erbschaftsteuer: Kinder erhalten alle zehn Jahre einen Freibetrag von 400.000 Euro, Ehegatten von 500.000 Euro. Durch frühzeitige und regelmäßige Schenkungen können gut verdienende Ärzte erhebliche Steuerersparnisse realisieren. Wichtig: Schenkungen unter Vorbehalt (Nießbrauch, Wohnrecht) ermöglichen die Übertragung von Immobilien bei gleichzeitiger Nutzungssicherung. Ärzteversichert empfiehlt, Schenkungsstrategien mit einem Steuerberater und Notar abzustimmen.

Wann gilt das nicht?

Schenkungen sind ungünstig, wenn der schenkende Arzt selbst auf das Vermögen angewiesen ist oder wenn Risiken, etwa Scheidung des Kindes oder dessen Insolvenz, die Rückabwicklung erschweren.

Steueroptimierte Schenkungen lohnen sich für Ärzte mit hohem Vermögen, wenn die 10-Jahres-Freibeträge konsequent genutzt werden. Frühzeitige Planung reduziert die spätere Erbschaftsteuerbelastung erheblich.

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