Die bewusste Nutzung des Schenkungsteuerrechts lohnt sich für Ärzte mit größerem Vermögen, da durch gestaffelte, freibetragsschonende Schenkungen an Kinder und Ehegatten erhebliche Steuerersparnisse gegenüber einem ungeplanten Erbfall realisiert werden können. Schenkungsteuer ist dabei oft das Instrument, um spätere Erbschaftsteuer zu vermeiden.
Hintergrund
Das Schenkungsteuergesetz (ErbStG) gewährt Freibeträge von 400.000 Euro je Kind und 500.000 Euro für Ehegatten, jeweils alle zehn Jahre nutzbar. Ein Arzt mit zwei Kindern kann so gemeinsam mit dem Ehegatten in zehn Jahren bis zu 2,4 Millionen Euro steuerfrei übertragen. Besonders effizient ist die Kombination aus direkter Geldschenkung, der Übertragung von GmbH-Anteilen oder Immobilien unter Nießbrauchvorbehalt. Ärzteversichert empfiehlt eine frühzeitige steuerliche Beratung durch einen auf Nachfolge spezialisierten Steuerberater.
Wann gilt das nicht?
Bei kleinen Vermögen unterhalb der Freibetragsgrenzen entfällt Schenkungsteuer ohnehin. Auch bei kurzfristigem Vermögensaufbau ohne konkreten Nachfolgeplan ist eine Schenkungsstrategie verfrüht.
Schenkungsteuerplanung lohnt sich für Ärzte mit wachsendem Vermögen, indem die 10-Jahres-Freibeträge mehrfach genutzt und erhebliche Steuerersparnisse gegenüber dem ungeplanten Erbfall realisiert werden.
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