Eine Schlichtungsstelle bei Behandlungsfehlerverdacht lohnt sich als kostenfreie, schnellere und diskretere Alternative zu einem zivilrechtlichen Gerichtsverfahren, da das Gutachterverfahren der Ärztekammer beide Seiten entlastet und bei einem eindeutigen Ergebnis eine außergerichtliche Einigung ermöglicht. Für den betroffenen Arzt vermeidet dies oft lange öffentlichkeitswirksame Prozesse.
Hintergrund
Die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Landesärztekammern nehmen Fehlervorwürfe an und erstellen medizinische Gutachten. Das Verfahren ist für Patienten kostenlos. Für den Arzt ist es in der Regel ebenfalls kostenfrei; im Haftpflichtfall übernimmt die Berufshaftpflicht die Kosten. Eine positive Schlichtungsempfehlung kann zur freiwilligen Leistungserbringung durch den Versicherer führen, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Ärzteversichert empfiehlt, bei Schlichtungsverfahren frühzeitig den Haftpflichtversicherer einzubinden.
Wann gilt das nicht?
Bei sehr hohen Schadensersatzforderungen oder unklarer Haftungslage ist eine direkte gerichtliche Klärung durch einen spezialisierten Anwalt für Medizinrecht sinnvoller als ein Schlichtungsverfahren.
Die Schlichtungsstelle lohnt sich bei Behandlungsfehlerverdacht als kostenlose und schnelle Alternative zum Gericht. Frühzeitige Einbindung des Haftpflichtversicherers ist dabei für den Arzt essenziell.
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