Selektivverträge lohnen sich für Ärzte, wenn die Vertragsbedingungen, Honorar, Fallpauschalen, Qualitätsboni oder vereinfachte Abrechnungswege, über der Regelversorgung nach EBM liegen und der zusätzliche Dokumentationsaufwand durch höhere Vergütung kompensiert wird. Besonders in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) sind erhebliche Honorarmehrungen möglich.
Hintergrund
Selektivverträge nach §73b oder §73c SGB V ermöglichen Krankenkassen und Ärzten, Sondervereinbarungen abseits des Kollektivvertrages zu treffen. Hausärzte können in HZV-Verträgen mit bestimmten Kassen deutlich höhere Vergütungen erzielen, müssen aber strukturierte Dokumentationspflichten erfüllen. Fachärzte können in Disease-Management-Programmen (DMP) oder integrierten Versorgungsverträgen ähnliche Zusatzhonorare erhalten. Ärzteversichert prüft auf Anfrage, ob der organisatorische Aufwand im Einzelfall lohnt.
Wann gilt das nicht?
Bei kleinen Patientenstämmen oder wenn die Patientenzahl der Vertragskasse gering ist, ist der Selektivvertrags-Aufwand unverhältnismäßig. Auch bei sehr hohem Privatpatientenanteil ist der Mehrwert von GKV-Selektivverträgen begrenzt.
Selektivverträge lohnen sich für Ärzte, wenn Sonderkonditionen die Regelversorgungsvergütung übersteigen und der Dokumentationsaufwand durch das höhere Honorar gedeckt wird. Hausärzte profitieren besonders von HZV-Verträgen.
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