Smart Wearables wie EKG-Pflaster, Blutzucker-Sensoren oder Aktivitätstracker lohnen sich in der Praxis, wenn sie für indizierte Patientengruppen diagnostische Daten liefern, die Behandlungsentscheidungen verbessern und teilweise als Medizinprodukte über GOÄ oder GKV-Verträge abrechenbar sind. Für Kardiologie, Endokrinologie und Rehabilitation sind sie heute klinisch etabliert.

Hintergrund

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können seit 2020 über den GKV-Leistungskatalog verordnet werden. Bestimmte Wearables haben CE-Zertifizierung als Medizinprodukt und können im Rahmen von Telemedizin- oder Sonderprogrammen vergütet werden. Haftungsrechtlich müssen Ärzte sicherstellen, dass nur zertifizierte Geräte in der Diagnose eingesetzt werden und Consumer-Wearables nicht als alleinige diagnostische Grundlage dienen. Ärzteversichert weist darauf hin, dass Datenschutz und IT-Sicherheit bei vernetzten Geräten konsequent gewährleistet sein müssen.

Wann gilt das nicht?

Consumer-Wearables ohne Medizinproduktzertifizierung sind für den klinischen Einsatz ungeeignet. Auch bei Patienten ohne digitale Affinität oder schlechter WLAN-Versorgung ist der Einsatz von Wearables limitiert.

Smart Wearables lohnen sich in der Praxis für indiziertes kontinuierliches Monitoring in Kardiologie, Endokrinologie und Rehabilitation. Nur CE-zertifizierte Medizinprodukte dürfen in der Diagnostik eingesetzt werden.

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