Social-Media-Recht lohnt sich für Arztpraxen, sobald sie Profile auf Plattformen wie Instagram, Facebook oder LinkedIn betreiben, da Impressumspflicht, DSGVO-konforme Datenpraktiken, Heilmittelwerbegesetz und Urheberrecht zahlreiche Fallstricke enthalten, die zu Abmahnungen führen können. Ein Rechtsverstoß auf Social Media kann teurer sein als der Marketinggewinn.
Hintergrund
Arztpraxen unterliegen beim Social-Media-Auftritt dem Heilmittelwerbegesetz (HWG), das irreführende Werbeaussagen und Vorher-Nachher-Bilder für bestimmte Behandlungen verbietet. Die DSGVO erfordert eine datenschutzkonforme Einbindung von Social-Media-Plugins, eine Cookie-Richtlinie und eine Datenschutzerklärung. Patientenfotos oder Testimonials erfordern ausdrückliche schriftliche Einwilligung. Ärzteversichert empfiehlt eine einmalige Rechtsberatung durch einen auf Medizin- und Internetrecht spezialisierten Anwalt.
Wann gilt das nicht?
Arztpraxen ohne eigene Social-Media-Präsenz müssen sich mit diesen Rechtsthemen nicht befassen. Sobald jedoch eine Praxiswebsite oder auch nur ein Google-Unternehmensprofil geführt wird, gelten Teile dieser Regelungen bereits.
Social-Media-Recht lohnt sich für Arztpraxen mit aktivem Online-Auftritt. HWG, DSGVO und Impressumspflicht stellen zahlreiche Anforderungen, deren Verletzung zu Abmahnungen und Bußgeldern führen kann.
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