Stationäre PKV-Leistungen lohnen sich für Ärzte, wenn bei einem Krankenhausaufenthalt Chefarztbehandlung, freie Facharztauswahl, Einbettzimmer und freie Krankenhauswahl als medizinische und komfortbezogene Standards erwartet werden. Die Mehrleistung gegenüber der GKV ist stationär besonders deutlich spürbar.

Hintergrund

Die PKV übernimmt stationär in der Regel die Kosten des Chefarztes oder Belegarztes, des Einbett- oder Zweibettzimmers sowie von Leistungen, die über den GKV-Standard hinausgehen. Bei komplexen Erkrankungen kann die freie Krankenhauswahl entscheidend sein, etwa für den Zugang zu spezialisierten Kliniken mit besseren Ergebnisqualitäten. Ärzte als Fachleute schätzen die Qualität der medizinischen Versorgung stationär besonders hoch ein. Ärzteversichert überprüft, ob der bestehende PKV-Tarif stationäre Leistungen ausreichend abdeckt.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in Notfallsituationen werden unabhängig von der Versicherung im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus behandelt. Auch GKV-Versicherte erhalten medizinisch notwendige Leistungen stationär, Komfortmerkmale fehlen jedoch.

Stationäre PKV-Leistungen lohnen sich, wenn Chefarztbehandlung, Einbettzimmer und freie Krankenhauswahl wichtig sind. Gerade bei planbaren Eingriffen oder spezialisierten Kliniken zeigt sich der PKV-Vorteil stationär am deutlichsten.

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