Eine eigene Sterilisationseinheit lohnt sich in der Praxis, wenn täglich ausreichend sterilisierpflichtige Instrumente anfallen, um einen Autoklaven wirtschaftlich auszulasten, und externe Aufbereitungsdienstleister entweder zu teuer oder logistisch zu aufwendig sind. Für chirurgische Praxen, HNO oder Zahnärzte ist eine eigene Aufbereitung in der Regel Standard.
Hintergrund
Die Aufbereitung von Medizinprodukten ist in der RKI/KRINKO-Empfehlung und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) geregelt. Praxen müssen nachweisen, dass die Aufbereitung validierten Prozessen entspricht. Autoklaven kosten je nach Kapazität zwischen 5.000 und 30.000 Euro; hinzu kommen Wartung, Dokumentation und Schulungskosten. Ein Sterilisationsfehler kann zu schwerwiegenden Infektionen und erheblicher Haftung führen. Ärzteversichert empfiehlt, die Gerätehaftpflicht für Aufbereitungsfehler explizit in der Berufshaftpflicht abzusichern.
Wann gilt das nicht?
Kleine Sprechstundenpraxen ohne invasive Eingriffe verwenden ausschließlich Einmalinstrumente und benötigen keine eigene Sterilisationseinheit. Hier ist Sterilisation kein relevanter Kostenfaktor.
Eine eigene Sterilisationseinheit lohnt sich für invasiv tätige Praxen bei ausreichendem Instrumentenvolumen. Externe Aufbereitung ist bei kleinen Mengen oft günstiger, erfordert aber ebenso lückenlose Dokumentation.
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