Eine präventive interne Steuerprüfung lohnt sich für Arztpraxen spätestens dann, wenn eine amtliche Betriebsprüfung durch das Finanzamt angekündigt wurde oder wenn in der Praxis über längere Zeit keine systematische Überprüfung der Buchhaltung stattgefunden hat. Sie hilft, Fehler zu korrigieren, bevor das Finanzamt sie entdeckt.

Hintergrund

Arztpraxen werden statistisch alle sieben bis zehn Jahre vom Finanzamt einer Betriebsprüfung unterzogen, wobei umsatzstarke Praxen häufiger geprüft werden. Typische Prüfungsschwerpunkte sind: korrekte Abgrenzung umsatzsteuerfreier Heilbehandlungen von umsatzsteuerpflichtigen Leistungen, Privatentnahmen, Kfz-Nutzung, Behandlungszimmer im Eigenheim und die korrekte Buchführung. Eine vorbereitende Prüfung durch den Steuerberater stärkt die Position gegenüber dem Prüfer. Ärzteversichert weist darauf hin, dass eine korrekte Buchhaltung auch die Basis für eine valide Praxisbewertung ist.

Wann gilt das nicht?

Praxen mit einer laufenden, fachkundigen steuerlichen Betreuung durch einen arztspezialisierten Steuerberater benötigen keine separate externe Steuerprüfung, die Qualitätssicherung ist hier bereits integriert.

Eine präventive Steuerprüfung lohnt sich für Arztpraxen vor amtlichen Betriebsprüfungen oder nach längerem Fehlen systematischer Buchhaltungskontrolle. Sie reduziert Nachzahlungsrisiken und stärkt die Position gegenüber dem Finanzamt.

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