Eine Stiftung lohnt sich für Ärzte mit einem übertragbaren Vermögen ab etwa einer Million Euro, wenn neben der Erbschaftsteueroptimierung auch der langfristige Schutz des Vermögens vor Zersplitterung, Insolvenz oder Scheidung sowie gemeinnützige oder familiäre Ziele dauerhaft verankert werden sollen. Eine Stiftung ist kein Steuersparmodell, sondern ein langfristiges Gestaltungsmittel.
Hintergrund
Es gibt zwei relevante Stiftungsformen für Ärzte: Die gemeinnützige Stiftung genießt erhebliche Steuervorteile (Spendenabzug, Erbschaftsteuerfreiheit), bindet das Vermögen aber dauerhaft an gemeinnützige Zwecke. Die Familienstiftung schützt Vermögen und sichert Nachkommen, unterliegt aber der Erbersatzsteuer alle 30 Jahre. Stiftungen können auch mit der Praxisübergabe verbunden werden. Ärzteversichert empfiehlt die Einbindung eines auf Stiftungsrecht spezialisierten Notars und Steuerberaters.
Wann gilt das nicht?
Für kleinere Vermögen unter 500.000 Euro oder ohne klaren Nachfolge- oder Förderzweck ist die Stiftungsgründung mit ihrem administrativen Aufwand wirtschaftlich kaum sinnvoll.
Eine Stiftung lohnt sich für Ärzte mit hohem Vermögen, wenn Erbschaftsteueroptimierung, Vermögensschutz und langfristige Zielbindung kombiniert werden sollen. Kleinere Vermögen profitieren weniger von diesem Instrument.
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