Eine Stiftungsgründung lohnt sich für Ärzte, wenn ein klarer Förderzweck definiert ist, sei es medizinische Forschung, soziale Projekte oder familiäre Vermögenssicherung, und das Stiftungskapital mindestens 50.000 bis 100.000 Euro beträgt, um laufende Kosten zu decken und den Stiftungszweck dauerhaft zu erfüllen. Für größere Vermögen ab 500.000 Euro sind die steuerlichen Vorteile besonders attraktiv.

Hintergrund

Die Stiftungsgründung erfolgt durch notariell beurkundete Stiftungssatzung und staatliche Anerkennung durch die zuständige Landesbehörde. Gemeinnützige Stiftungen können Spenden steuerlich abziehen und sind von der Körperschaftsteuer befreit. Zuwendungen ins Stiftungskapital sind bis zu einer Million Euro über einen Zehnjahreszeitraum steuerlich abzugsfähig. Für Ärzte mit Praxisübergabe kann die Stiftung als Nachfolgelösung für das Praxisvermögen dienen. Ärzteversichert empfiehlt, Stiftungsgründung mit einer umfassenden Nachlassplanung zu verbinden.

Wann gilt das nicht?

Ohne ausreichendes Stiftungskapital und ohne klaren, dauerhaften Förderzweck ist eine Stiftungsgründung nicht sinnvoll. Auch der laufende Verwaltungsaufwand einer Stiftung sollte nicht unterschätzt werden.

Eine Stiftungsgründung lohnt sich für Ärzte mit klarem Förderzweck und ausreichendem Kapital ab ca. 100.000 Euro. Für Großvermögen bietet sie erhebliche steuerliche Vorteile und langfristigen Vermögensschutz.

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