Strafrechtliche Grundkenntnisse und eine angemessene Rechtsschutzversicherung mit Strafrechtsschutz lohnen sich für Ärzte immer, da strafrechtliche Vorwürfe wie fahrlässige Körperverletzung, Abrechnungsbetrug oder Verletzung der Schweigepflicht ohne Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht die Approbation und damit die Existenz kosten können.
Hintergrund
Ärzte können mit einer Vielzahl von Straftatbeständen konfrontiert werden: §229 StGB (fahrlässige Körperverletzung bei Behandlungsfehlern), §263 StGB (Betrug bei falscher Abrechnung), §203 StGB (Verletzung der Schweigepflicht) und §17 TPG (Verstoß gegen das Transplantationsgesetz) sind praxisrelevante Risiken. Die strafrechtliche Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht kostet schnell 10.000 bis 50.000 Euro; ein Strafrechtsschutz im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten. Ärzteversichert prüft, ob der bestehende Rechtsschutz einen umfassenden Strafrechtsschutz enthält.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit ausschließlich geringem Risikoprofil, zum Beispiel reine Gutachtertätigkeit ohne Patientenkontakt, haben ein deutlich niedrigeres strafrechtliches Expositionsrisiko.
Strafrecht-Absicherung lohnt sich für Ärzte immer, da strafrechtliche Vorwürfe bei Behandlungsfehlern oder Abrechnungsproblemen schnell existenzbedrohend werden. Ein Strafrechtsschutz in der Rechtsschutzversicherung ist unverzichtbar.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →