Die Einhaltung des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) ist für jeden Arzt mit Anwendung ionisierender Strahlung gesetzliche Pflicht und kein Ermessensspielraum; Verstöße können zu Bußgeldern bis 50.000 Euro und im Wiederholungsfall zur Entziehung der Genehmigung führen. Die fachkundige Anwendung von Röntgenstrahlung erfordert eine Fachkundebescheinigung.

Hintergrund

Das seit 2019 geltende Strahlenschutzgesetz ersetzt die frühere Röntgenverordnung und regelt die Anwendung ionisierender Strahlung in Medizin, Zahnmedizin und anderen Bereichen. Für jede Röntgenanwendung muss eine rechtfertigende Indikation dokumentiert werden; der Arzt muss die Fachkundevoraussetzungen erfüllen und regelmäßig aktualisieren. Das Strahlenschutzmanagementsystem der Praxis, Sachverständigenprüfung, Dosimetrie, Unterweisungen, muss lückenlos dokumentiert sein. Ärzteversichert weist auf die Wichtigkeit einer vollständigen Gerätehaftpflicht hin.

Wann gilt das nicht?

Ärzte ohne jede Anwendung ionisierender Strahlung, etwa reine Internisten oder Psychiater, müssen das Strahlenschutzgesetz nicht operativ umsetzen, sollten aber bei Kooperationen die Grundpflichten kennen.

Das Strahlenschutzgesetz ist für Ärzte mit Strahlenanwendungen nicht optional, sondern gesetzliche Pflicht. Fachkundebescheinigung, rechtfertigende Indikation und lückenlose Dokumentation sind die zentralen Anforderungen.

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