Die Telematikinfrastruktur (TI) lohnt sich für Vertragsarztpraxen nicht nur im wirtschaftlichen Sinne, sondern ist seit 2019 gesetzlich vorgeschrieben, ohne TI-Anbindung drohen Honorarabzüge von einem Prozent pro Quartal und der Ausschluss von digitalen Gesundheitsanwendungen. Sie ist heute das Rückgrat der digitalen Praxiskommunikation.
Hintergrund
Die TI verbindet Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen über eine sichere digitale Infrastruktur. Kernanwendungen sind das elektronische Rezept (eRezept), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), der Notfalldatensatz und die elektronische Patientenakte (ePA). Die Anfangsinvestition für Konnektor, Kartenlesegerät und Software wird durch einmalige KV-Finanzierungspauschalen teilweise erstattet. Laufende Kosten entstehen durch Konnektor-Miete und Wartung. Ärzteversichert empfiehlt, die IT-Sicherheitsversicherung auf TI-Risiken zu prüfen.
Wann gilt das nicht?
Reine Privatarztpraxen ohne GKV-Zulassung sind nicht zur TI-Anbindung verpflichtet, können aber freiwillig auf TI-Dienste zugreifen. Für diese Praxen ist die TI ein optionaler Mehrwert.
Die Telematikinfrastruktur ist für Vertragsarztpraxen gesetzliche Pflicht und kein optionaler Mehrwert. Ohne TI-Anbindung drohen Honorarabzüge und der Ausschluss von digitalen Kernfunktionen wie eRezept und ePA.
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