Telemedizin-Erstattung lohnt sich für Ärzte und Patienten, wenn die erbrachten digitalen Leistungen medizinisch indiziert sind und von GKV oder PKV vollständig übernommen werden, was bei Videosprechstunden, Telekonsilen und verordnungsfähigen Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) heute bereits der Fall ist. Patienten profitieren von mehr Zugänglichkeit; Ärzte von zusätzlichen Honorarquellen.
Hintergrund
Die GKV erstattet Videosprechstunden bei zertifizierten Anbietern nach dem EBM ohne Zuzahlung. DiGA werden seit 2020 nach §33a SGB V verordnet und von der GKV erstattet, wenn sie im DiGA-Verzeichnis gelistet sind. Die PKV erstattet Telemedizin nach GOÄ-Analogleistungen oder auf Basis von Zusatzverträgen. Für Ärzte eröffnet eine gut strukturierte Telemedizin-Abrechnung ein zusätzliches Einkommensfeld ohne Mehrkosten für Praxisräume. Ärzteversichert berät zur optimalen Einbindung von Telemedizin in den Praxisbetrieb.
Wann gilt das nicht?
Nicht alle telemedizinischen Leistungen werden von GKV oder PKV erstattet. Eigenentwickelte Telegesundheitsangebote ohne GKV-Zulassung oder DiGA-Zertifizierung müssen Patienten selbst zahlen.
Telemedizin-Erstattung lohnt sich für Ärzte, wenn Videosprechstunden oder DiGA-Verordnungen korrekt über GKV oder PKV abgerechnet werden. Für Patienten erhöht sie die Zugänglichkeit zur Versorgung.
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