Telemedizin lohnt sich für Ärzte, wenn Videosprechstunden und digitale Verlaufskontrollen die Praxiseffizienz steigern, Wartezeiten für Patienten reduzieren und zusätzliche Honorarquellen nach EBM erschlossen werden. Besonders für Fachrichtungen mit hohem Folgebehandlungsanteil, Psychiatrie, Dermatologie, Innere Medizin, ist Telemedizin ein wirtschaftliches Instrument.
Hintergrund
Seit der vollständigen Liberalisierung des Fernbehandlungsverbots durch die Musterberufsordnung 2018 können Ärzte Diagnosen auch ohne Erstkontakt telemedizinisch stellen. Videosprechstunden über zertifizierte Plattformen wie TeleClinic oder Doctolib können über EBM-Ziffern mit der KV abgerechnet werden. Für Privatpatienten erfolgt die Abrechnung nach GOÄ. Die Berufshaftpflicht muss telemedizinische Leistungen einschließen, viele ältere Tarife haben dies noch nicht berücksichtigt. Ärzteversichert überprüft auf Anfrage den Telemedizin-Deckungsumfang der bestehenden Haftpflicht.
Wann gilt das nicht?
Bei Behandlungen, die zwingend eine körperliche Untersuchung erfordern, etwa Chirurgie, Orthopädie oder Notfallversorgung, ist Telemedizin kein vollwertiger Ersatz. Auch bei Patienten ohne digitale Affinität ist die Akzeptanz begrenzt.
Telemedizin lohnt sich für Ärzte in Fachrichtungen mit hohem Folgebehandlungsanteil, da sie die Praxiseffizienz steigert und neue Abrechnungspotenziale erschließt. Die Berufshaftpflicht muss telemedizinische Leistungen explizit abdecken.
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