Ein Testament lohnt sich für Ärzte, sobald Praxisvermögen, Immobilien, erhebliche Kapitalanlagen oder Patchwork-Familienkonstellationen vorliegen, da die gesetzliche Erbfolge dann häufig nicht dem Willen des Verstorbenen entspricht und zu Erbstreitigkeiten oder steuerlich ungünstigen Ergebnissen führt. Ohne Testament erben Ehegatte und Kinder nach gesetzlichen Quoten, die Praxisnachfolge ist nicht geregelt.
Hintergrund
Ein notariell beurkundetes Testament, oder ein gemeinsames Ehegattentestament, sichert die Praxisnachfolge, die Versorgung des Ehepartners und die steueroptimierte Weitergabe von Vermögen an Kinder ab. Für die Praxis ist die Regelung der Weiterführung oder Abwicklung im Todesfall besonders dringend: Ohne klare Regelung kann die Praxis nicht ordentlich fortgeführt werden, da der Kassensitz nicht auf Erben übergeht. Ärzteversichert empfiehlt, das Testament mit einer Vollmacht und einer Praxisnachfolgeregelung zu verbinden.
Wann gilt das nicht?
Für sehr junge Ärzte ohne Vermögen und ohne Unterhaltsverpflichtungen ist ein Testament weniger dringlich, aber auch hier lohnt sich zumindest eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Ein Testament lohnt sich für Ärzte mit Praxisvermögen, Immobilien oder besonderer Familiensituation. Ohne Testament regelt die gesetzliche Erbfolge die Praxisnachfolge nicht, mit möglichem existenzgefährdendem Ergebnis für die Praxis.
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