Die Planung für den Todesfall des Praxisinhabers lohnt sich frühzeitig, da ohne konkrete Regelung der Kassensitz automatisch erlischt, Hinterbliebene die Praxis ohne ärztliche Qualifikation nicht weiterführen dürfen und erhebliche Vermögenswerte verloren gehen können. Eine schriftliche Notfallregelung ist für jeden Praxisinhaber unverzichtbar.
Hintergrund
Im Todesfall des Praxisinhabers darf die Praxis durch nicht-ärztliche Erben grundsätzlich nur bis zu einer Übergangsfrist von drei Monaten weitergeführt werden. In dieser Zeit muss ein Vertreterarzt oder Nachfolger organisiert werden. Wichtige Instrumente sind: Testament mit Praxisregelung, Notariatsvollmacht für einen Vertrauensarzt, Risikolebensversicherung zur Absicherung der Kreditverbindlichkeiten und eine vorab organisierte Nachfolgeregelung. Ärzteversichert empfiehlt, die Todesfallplanung mit dem Steuerberater und Notar abzustimmen.
Wann gilt das nicht?
Für angestellte Klinikärzte ohne eigene Praxis ist die Todesfallplanung weniger komplex; hier stehen Hinterbliebenenversorgung und Nachlassregelung im Vordergrund.
Todesfallplanung für die Praxis lohnt sich immer, da der Kassensitz im Todesfall erlischt und ohne rechtzeitige Regelung erhebliche Vermögenswerte verloren gehen können. Risikolebensversicherung, Testament und Vertreterregelung sind die drei Eckpfeiler.
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