Der TV-Ärzte (Tarifvertrag für Ärzte) lohnt sich für Klinikärzte an kommunalen und Unikliniken, da er gegenüber dem allgemeinen TVöD deutlich höhere Grundgehälter, besondere Regelungen für Bereitschaftsdienste und ärztliche Arbeitszeitschutzvorschriften enthält. Die monatlichen Gehaltsdifferenzen zwischen TV-Ärzte und TVöD können 500 bis 1.500 Euro betragen.

Hintergrund

Der TV-Ärzte wurde 2006 nach dem erfolgreichen Ärztestreik durch den Marburger Bund abgeschlossen und gilt für kommunale Kliniken und Universitätskliniken. Er sieht Gehaltsgruppen Ä1 bis Ä4 vor, bei denen Assistenzärzte in Ä1, Fachärzte in Ä2, Oberärzte in Ä3 und leitende Ärzte in Ä4 eingruppiert werden. Bereitschaftsdienste werden nach TV-Ärzte gesondert vergütet, deutlich höher als im TVöD. Ärzteversichert empfiehlt, bei Vertragsgesprächen die korrekte Eingruppierung und Überstundenregelungen genau zu prüfen.

Wann gilt das nicht?

Private Kliniken sind nicht an den TV-Ärzte gebunden und verhandeln Gehälter individuell. Hier kann das individuelle Verhandlungsgeschick entscheidend sein, ob TV-Ärzte-äquivalente Konditionen erreicht werden.

Der TV-Ärzte lohnt sich für Klinikärzte an kommunalen und Universitätskliniken durch deutlich höhere Gehälter und bessere Arbeitszeitschutzregeln gegenüber dem allgemeinen TVöD. Korrekte Eingruppierung ist entscheidend.

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