Das Einfordern von Überstundenvergütung lohnt sich für Klinikärzte immer, da der TV-Ärzte und das Arbeitszeitgesetz klare Regelungen zur Vergütung und Freizeitausgleich enthalten und nicht geltend gemachte Ansprüche nach drei Jahren verjähren. Ärzte verlieren durch stillschweigende Duldung von unbezahlten Überstunden jedes Jahr erhebliche Gehaltsbestandteile.

Hintergrund

Der TV-Ärzte schreibt vor, dass Überstunden vergütet oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden müssen. Nach §3 ArbZG darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten; Ausnahmen sind möglich, aber dokumentationspflichtig. Klinikärzte sollten Überstunden lückenlos dokumentieren und nicht auf mündliche Zusagen vertrauen. Bereitschaftsdienste nach TV-Ärzte werden separat vergütet. Ärzteversichert empfiehlt, bei dauerhafter Überstundenlast einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.

Wann gilt das nicht?

Niedergelassene Ärzte haben keine tarifliche Überstundenregelung; für sie sind Arbeitszeiten freier gestaltbar, aber auch ohne externe Regulierung. Auch leitende Ärzte mit individuellen Arbeitsverträgen können abweichende Regelungen haben.

Überstundenvergütung einzufordern lohnt sich für Klinikärzte immer, da TV-Ärzte klare Vergütungspflichten vorsieht. Nicht geltend gemachte Ansprüche verjähren nach drei Jahren, lückenlose Dokumentation ist entscheidend.

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