Eine Umwelthaftpflicht lohnt sich für Arztpraxen, die mit umweltgefährdenden Stoffen wie Röntgenentwicklerchemikalien, medizinischen Abfällen, Amalgam oder Kühlmitteln umgehen, da die reguläre Betriebshaftpflicht Umweltschäden häufig ausdrücklich ausschließt. Eine unbeabsichtigte Gewässer- oder Bodenverunreinigung kann Sanierungskosten von hunderttausenden Euro verursachen.
Hintergrund
Das Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) und das Wasserhaushaltsgesetz begründen eine verschuldensunabhängige Haftung für bestimmte Umweltschäden. Praxen mit eigenem Labor, Zahnarztpraxen mit Amalgam-Separatoren und röntgenologisch tätige Praxen mit Entwicklungschemikalien sind besonders exponiert. Die Umwelthaftpflichtversicherung ergänzt die Betriebshaftpflicht um diesen Risikobaustein. Ärzteversichert überprüft, ob die bestehende Betriebshaftpflicht eine Umweltschadensklausel enthält oder ob eine Ergänzung erforderlich ist.
Wann gilt das nicht?
Reine Sprechstundenpraxen ohne chemikalienhaltige Prozesse oder Labor haben kein signifikantes Umwelthaftungsrisiko und benötigen keine separate Umwelthaftpflicht.
Eine Umwelthaftpflicht lohnt sich für Praxen mit Chemikalienumgang oder spezialisierten Laborabläufen. Umweltschäden werden von der regulären Betriebshaftpflicht meist ausgeschlossen und können Sanierungskosten in erheblicher Höhe verursachen.
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