Eine private Unfallversicherung lohnt sich für Ärzte als sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, da sie bei dauerhafter Invalidität infolge eines Unfalls ein einmaliges Kapital auszahlt, das für behinderungsgerechte Umbauten, Rehabilitationsmaßnahmen oder Einkommensersatz genutzt werden kann. Die BU zahlt zwar eine monatliche Rente, deckt aber den einmaligen Kapitalbedarf nicht ab.

Hintergrund

Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) deckt nur Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Freizeitunfälle, Sportunfälle, Haushaltsunfälle, Verkehrsunfälle außerhalb der Arbeit, sind gesetzlich nicht versichert. Die private Unfallversicherung schließt diese Lücke und zahlt bei Unfallfolgen mit einer festgestellten Invalidität. Invaliditätsgrundsummen von 300.000 bis 500.000 Euro sind für Ärzte empfehlenswert. Ärzteversichert berät, ob Unfallversicherung oder eine höhere BU-Rente die bessere Absicherungslösung ist.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte mit sehr umfassender BU-Absicherung kann eine zusätzliche Unfallversicherung entbehrlich sein. Auch wenn das Budget begrenzt ist, sollte die BU Priorität vor der Unfallversicherung haben.

Eine private Unfallversicherung lohnt sich für Ärzte als BU-Ergänzung, da sie bei Unfallfolgen einmaliges Invaliditätskapital bereitstellt. Priorität hat jedoch immer die BU-Versicherung als umfassendere Arbeitskraftabsicherung.

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