Eine Unterstützungskasse lohnt sich für Praxisinhaber, die Schlüsselmitarbeitern eine attraktive betriebliche Altersvorsorge ohne die Begrenzungen der Direktversicherung oder Pensionskasse anbieten möchten, da Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar sind. Sie ist ein wirksames Instrument zur Mitarbeiterbindung in einem wettbewerbsintensiven Arbeitsmarkt für medizinisches Fachpersonal.

Hintergrund

Die Unterstützungskasse ist ein eingetragener Verein, der Versorgungsleistungen für Mitarbeiter erbringt. Der Arbeitgeber zahlt Zuwendungen in die Kasse; diese sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Leistungen werden im Versorgungsfall direkt an den Mitarbeiter ausgezahlt. Im Gegensatz zu Direktversicherungen gibt es keine Beitragsobergrenzen. Wichtig: Die Kasse muss ordnungsgemäß verwaltet werden, und der Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Insolvenzschutz über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). Ärzteversichert berät zum optimalen bAV-Modell für Arztpraxen.

Wann gilt das nicht?

Für Praxen mit wenigen Mitarbeitern und geringem Versorgungsbedarf ist eine Unterstützungskasse administrativ aufwendig. Hier ist eine Direktversicherung oft das einfachere und günstigere Instrument.

Eine Unterstützungskasse lohnt sich für Arztpraxen, die Schlüsselmitarbeitern eine attraktive, beitragsmäßig unbegrenzte betriebliche Altersvorsorge anbieten möchten. Sie ist ein starkes Instrument zur Mitarbeiterbindung.

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