Investitionen in urologische Spezialgeräte und -verfahren wie Urodynamik, starre und flexible Zystoskopie, Schockwellentherapie oder Lasertechnik lohnen sich, wenn die Fallzahlen eine wirtschaftliche Auslastung ermöglichen und ein relevanter Privatpatientenanteil die vollständige GOÄ-Abrechnung erlaubt. Urologie ist eine der investitionsintensivsten Facharztdisziplinen.

Hintergrund

Urologische Praxen haben spezifische Anforderungen: Endoskopieraumanlagen, Sterilisation invasiver Instrumente nach MDR, Strahlenschutz für Röntgen und die Abrechnung urologischer Sonderziffern erfordern besonderes Fachwissen. Im DRG-System des Krankenhauses sind urologische Eingriffe komplex abzurechnen; in der Niederlassung ist die GOÄ-Optimierung entscheidend. Ärzteversichert berät zu fachspezifischem Versicherungsschutz für urologisch tätige Praxen, der operative Eingriffe und invasive Diagnostik einschließt.

Wann gilt das nicht?

In kleinen Praxen mit wenig invasiver Tätigkeit und vorwiegend konservativer Therapie sind Investitionen in Hochpreisgeräte wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen. Hier ist Kooperation oder Einweisung ins Krankenhaus die bessere Lösung.

Investitionen in urologische Spezialgeräte lohnen sich bei ausreichender Fallzahl und hohem Privatpatientenanteil. Der versicherungsrechtliche Schutz für operative und invasive urologische Leistungen muss explizit geprüft werden.

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