Eine Veranstalterhaftpflicht lohnt sich für Arztpraxen, die regelmäßig Patienteninformationsabende, Fortbildungsveranstaltungen, Tag der offenen Tür oder ähnliche Events ausrichten, da die reguläre Betriebshaftpflicht Veranstaltungsschäden an Dritten oft nicht oder nur unzureichend abdeckt. Ein Sturz eines Gastes kann Schadensersatzansprüche in sechsstelliger Höhe auslösen.

Hintergrund

Der Veranstalter haftet für alle Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden, die im Rahmen einer Veranstaltung entstehen, von Stolperfallen über defekte Technik bis zu unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen. Die Veranstalterhaftpflicht bietet hier eine maßgeschneiderte Absicherung. Sie kann als Jahrespolice oder als Einzel-Event-Versicherung abgeschlossen werden. Ärzteversichert prüft, ob eine bestehende Betriebshaftpflicht Veranstaltungsrisiken einschließt oder ob ein Zusatzbaustein erforderlich ist.

Wann gilt das nicht?

Praxen ohne jegliche Veranstaltungstätigkeit und ohne Patientengruppen oder öffentliche Events benötigen keine Veranstalterhaftpflicht. Die normale Betriebshaftpflicht reicht für den alltäglichen Praxisbetrieb aus.

Eine Veranstalterhaftpflicht lohnt sich für Praxen, die regelmäßig Veranstaltungen ausrichten. Die reguläre Betriebshaftpflicht deckt Veranstaltungsrisiken oft nicht ausreichend ab, ein gezielter Baustein ist empfehlenswert.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →