Vermögensnachfolgeplanung lohnt sich für Ärzte spätestens ab einem Nettovermögen von 500.000 Euro, da ohne Planung erhebliche Erbschaftsteuerbelastungen entstehen und Praxis- sowie Privatvermögen nicht im Sinne des Arztes weitergegeben werden. Durch Schenkungen, Testament, Nießbrauchgestaltungen und Stiftungen können erhebliche Steuerersparnisse erzielt werden.

Hintergrund

Ärzte akkumulieren über ihre Karriere erhebliche Vermögen aus Praxiswertsteigerung, Kapitalanlagen und Immobilien. Ohne Nachfolgeplanung wird dieses Vermögen im Erbfall nach gesetzlichen Quoten aufgeteilt und unterliegt der Erbschaftsteuer. Die Freibeträge (Kinder: 400.000 Euro, Ehegatte: 500.000 Euro, je zehn Jahre nutzbar) können durch gestaffelte Schenkungen mehrfach ausgeschöpft werden. Ärzteversichert empfiehlt die Zusammenarbeit mit einem auf Vermögensnachfolge spezialisierten Notar und Steuerberater.

Wann gilt das nicht?

Bei sehr kleinen Vermögen ohne die Erbschaftsteuer-Freibeträge überschreitende Assets ist eine aufwendige Nachfolgeplanung nicht erforderlich. Hier genügt ein Testament und eine klare Vollmachtsregelung.

Vermögensnachfolgeplanung lohnt sich für Ärzte ab 500.000 Euro Nettovermögen, um Erbschaftsteuer durch Schenkungen und Testamentsgestaltung zu minimieren. Frühzeitige Planung ist der entscheidende Hebel.

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